Allgemeine Geschäftsbedingungen von FlyTogether
Willkommen bei FlyTogether! Hier finden Sie die grundlegenden Bedingungen für Ihre Tandemflugerlebnisse. Wir legen Wert auf Transparenz und Sicherheit, damit Ihr Abenteuer reibungslos verläuft.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hängegleiter-Passagierflüge
Der Passagier bestätigt, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben:
- Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Buchung durch den Passagier zustande. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Der Flugpreis ist in jedem Fall zum Voraus in Bar, online oder per Kreditkarte zu bezahlen.
- Der Passagier bestätigt hiermit, dass er die Instruktionen für Start, Flug und Landung vollständig verstanden hat. Der Passagier verpflichtet sich, die Weisungen des Piloten jederzeit zu befolgen.
- Der Passagier bestätigt, nicht unter gesundheitlichen Problemen (psychischer und physischer Natur) zu leiden, welche auf die sichere Durchführung eines Passagierflugs mit einem Hängegleiter Auswirkungen haben könnten.
- Der Passagier ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Hängegleiter Flug mit Risiken verbunden ist. Der Pilot hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5 Mio. abgeschlossen. Die Haftung des Piloten für Körper- und Sachschäden, welche dem Passagier, während eines Hängegleiter Fluges entstanden sind, wird auf maximal diesen Betrag beschränkt.
- Minderjährige oder entmündigte Passagiere benötigen das Einverständnis eines Inhabers der elterlichen Gewalt oder eines gesetzlichen Vertreters. Ist eine solche bei der Durchführung des Fluges nicht vor Ort, so muss vorgängig dem Piloten eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden.
- Termine für die Durchführung von Passagierflügen werden vorgängig (auch kurzfristig) vereinbart. Änderungen des Durchführungstermins können aufgrund des Wetters oder aus organisatorischen Gründen notwendig werden. Der Pilot entscheidet endgültig, ob die Durchführung eines Passagierfluges möglich ist oder nicht.
- Der Passagier bestätigt, dass er gegen die Folgen eines Unfalls (auch bei einem Hängegleiter Flug) versichert ist. Über den Piloten besteht keine Unfallversicherung.
- Der Pilot entscheidet über das Mitführen von Mobiltelefonen und Kameras.
- Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich der Pilot nicht auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlässt.
- Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag über den Passagierflug sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des Piloten zuständig. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Für Fragen zu unseren AGB oder für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter [info@flugfiber.ch].